Definition der Schutzarten nach DIN 40050

 
Die Schutzarten werden durch ein Kurzzeichen angegeben, das sich aus den zwei stets gleichbleibenden Kennbuchstaben IP und zwei Kennziffern für den Schutzgrad zusammensetzt, z. B. IP54.
 
Schutzgrade für Berührungs- und Fremdkörperschutz
Erste Kennziffer     Benennung     Erklärung Schutzumfang
0    Kein Schutz    Kein besonderer Schutz von Personen gegen direktes Berühren aktiver oder bewegter Teile. Kein Schutz des Betriebsmittels gegen Eindringen von festen Fremdkörpern.
1    Schutz gegen große Fremdkörper    Schutz gegen zufälliges großflächiges Berühren aktiver und innerer bewegter Teile, z. B. mit der Hand, aber keine Schutz gegen absichtlichen Zugang zu diesen Teilen. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 50 mm.
2    Schutz gegen mittelgroße Fremdkörper    Schutz gegen Berühren mit den Fingern aktiver oder innerer bewegter Teile. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 2,5 mm.
3    Schutz gegen kleine Fremdkörper    Schutz gegen Berühren aktiver oder innerer bewegter Teile mit Werkzeugen, Drähten o. ä. von einer Dicke größer als 2,5 mm. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 2,5 mm.
4    Schutz gegen kornförmige Fremdkörper    Schutz gegen Berühren aktiver oder innerer bewegter Teile mit Werkzeugen, Drähten o. ä. von einer Dicke größer als 1 mm.
6    Schutz gegen Staubeintritt    Vollständiger Schutz gegen Berühren unter Spannung stehender oder innerer sich bewegender Teile. Schutz gegen Eindringen von Staub.
Schutzgrade für Wasserschutz   
0    Kein Schutz    Kein besonderer Schutz.
1    Schutz gegen senkrecht fallendesTropfwasser    Wassertropfen, die senkrecht fallen, dürfen keine schädliche Wirkung haben.
2    Schutz gegen schräg fallendes Tropfwasser    Wassertropfen, die in einem beliebigen Winkel von 15° zur Senkrechten fallen, dürfen keine Wirkung haben. schädliche 
3    Schutz gegen Sprühwasser    Wasser, das in einem beliebigen Winkel von 60° zur Senkrechten fällt, darf keine schädliche Wirkung haben.
4    Schutz gegen Sprühwasser    Wasser, das aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel spritzt, darf keine schädliche Wirkung haben.
5    Schutz bei Strahlwasser Ein Wasserstrahl aus einer Düse, der aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel gerichtet wird, darf  keine schädliche Wirkung haben.
6    Schutz gegen Überflutung Wasser darf bei vorübergehender Überflutung, z. B. durch schwere Seen, nicht in schädlicher Menge in das Betriebsmittel eindringen.
7    Schutz beim Eintauchen Wasser darf nicht in schädlicher Menge eindringen, wenn das Betriebsmittel unter den festgelegten Druck- und Zeitbedingungen in Wasser eingetaucht.
8    Schutz beim Untertauchen Wasser darf nicht in schädlicher Menge eindringen, wenn das Betriebsmittel unter Wasser eingetaucht wird.

 

Beispiel: Kennbuchstaben IP 6 5
Erster Index: Schutz gegen Berühren und Eindringen von Fremdkörpern Zweiter Index: Schutz gegen Flüssigkeiten