Allgemeine Geschäftsbedingungen der AAC Kabelbearbeitungssysteme GmbH

(nachfolgend: "AAC") für Rechtsgeschäfte bzw. laufende Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (nachfolgend: "Geschäftskunden") Stand: 01.06.2001

1.

Allgemeines

1.1.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zwischen der Firma AAC und Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, nachfolgend "Geschäftskunden". Gem. § 14 Abs. 1 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2.

Diese AGB gelten auch für die laufenden, auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma AAC und dem Geschäftskunden. Für die Erbringung von Dienstleistungen gelten diese Bedingungen entsprechend.

1.3.

Die Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser Bedingungen. Entgegenstehenden Bedingungen des Geschäftskunden wird ausdrücklich widersprochen.

 

1.4.

Verhandlungssprache ist deutsch.

 

 

1.5.

Mündliche Nebenabreden, Vertragsergänzungen und Änderungen, insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern, haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Firma AAC schriftlich bestätigt werden.

 

2.

 

Geschäftskunden der Firma AAC

 

 

Geschäftskunden der Firma AAC sind ausschliesslich Unternehmer, die ihren Sitz und / oder ihre Lieferanschrift in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der europäischen Union oder der Schweiz haben. Soweit versehentlich das Angebot eines Interessenten, der nicht Unternehmer und/oder den Sitz oder die Lieferanschrift nicht in den genannten Ländern hat, angenommen wird, ist die Firma AAC berechtigt, in angemessener Frist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären; Ansprüche auf Schadensersatz sind für den Interessenten insoweit ausgeschlossen.

 

3.

Vertragsangebot und Vertragsabschluss

 

Die Angebote der Firma AAC sind freibleibend. Die Berichtigung von Fehlern oder einer Unvollständigkeit bei den Produktangaben oder bei den Preisen bleiben vorbehalten. Produktänderungen insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt bleiben ebenfalls vorbehalten. Anwendungstechnische Beratung wird nach bestem Wissen aufgrund bestehender Erfahrungen gegeben. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Geschäftskunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Kaufvertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch die Firma AAC zustande. Der Geschäftskunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Die Bestätigung des Vertragsabschlusses erfolgt durch die Firma AAC entweder über eine Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware.

 

4.

 

Verfügbarkeit der Ware und höhere Gewalt

 

 

Sollte die bestellte Ware nach Vertragsabschluss bei der Firma AAC nicht mehr vorrätig sein oder aus rechtlichen Gründen nicht ausgeliefert werden dürfen, kann die Firma AAC entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware als Ersatz anbieten, liefern oder vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Geschäftskunde die Ersatzlieferung nicht annimmt, kann er sie an die Firma AAC auf deren Kosten zurücksenden. Bereits erhaltene Zahlungen wird die Firma AAC umgehend nach Erhalt der abgelehnten Ersatzlieferung oder nach Erklärung des Rücktrittes vom Vertrag dem Geschäftskunden erstatten. Im Falle höherer Gewalt oder ähnlicher Ereignisse, wozu insbesondere Materialmangel, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei den Vorlieferanten der Firma AAC - sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstlieferungen gehören, ist die Firma AAC dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

 

5.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

 

 

Die auf der AAC-Homepage angegebenen Preise geben die (Netto-) Marktpreise zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und beinhalten keine Umsatzsteuer. Preisänderungen nach dem jeweiligen Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Die Firma AAC wird den Geschäftskunden unverzüglich über die gegenüber auf der Homepage angegebenen Preiserhöhung informieren. Der Geschäftskunde kann das Angebot zu dem höheren Preis annehmen. Seit dem 01.06.2001 werden die Rechnungen auch auf Euro ausgestellt; es steht dem Geschäftskunden jedoch bis zum 31.12.2001 weiterhin frei auch in DM zu bezahlen. Rechnungen der Firma AAC sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Bei Bezahlung durch Wechsel oder Schecks gilt die Zahlung erst nach Einlösung als geleistet. An Geschäftskunden, mit denen die Firma AAC nicht in laufender Geschäftsverbindung stehen, erfolgen die Lieferungen ausschließlich gegen Nachnahme. Der Geschäftskunde kommt mit Überschreiten des vertraglichen Zahlungstermins in Verzug. Ist kein Zahlungstermin vereinbart, kommt der Geschäftskunde 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, es sei denn der Geschäftskunde wird von der Firma AAC nach Eintritt der Fälligkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt gemahnt. Bleibt der Geschäftskunde mit einer Zahlung im Rückstand, kann die Firma AAC ohne weiteres sofortige Bezahlung aller Kaufgegenstände verlangen.

 

6.

 

Lieferungen und Kosten

 

 

Die Lieferung erfolgt unversichert auf Kosten und Gefahr des Geschäftskunden ab Laderampe, Erstversand. Etwaige Besonderheiten bei Versandart und Versandweg gehen - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - ausschließlich zu Lasten des Geschäftskunden. Auf Auftragsbestätigungen angegebene Lieferzeiten werden stets nach bester Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Die Firma AAC ist zu Teillieferungen und Teilberechnungen berechtigt. Die Rechte des Geschäftskunden auf Rücktritt vom gesamten Vertrag oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind durch die Möglichkeit zur Teillieferung und Berechnung ausdrücklich nicht ausgeschlossen.

 

7.

 

Eigentumsvorbehalt

 

 

Bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung der bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen der Firma AAC aus der Geschäftsverbindung mit dem Geschäftskunden bleiben die verkauften Waren Eigentum der Firma AAC. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware der Firma AAC entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Firma AAC als Hersteller gilt (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Firma AAC Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Ware. Der Geschäftskunde ist befugt, die gekaufte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu benutzen, zu verwerten oder weiterzuverkaufen und die abgetretene Forderung einzuziehen.

 

8.

 

Gewährleistung

 

 

 

Die Rügefrist für offensichtliche Mängel beträgt 8 Tage. Erkennbare Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware und verborgene Mängel innerhalb von zehn Tagen nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Für alle Mängelrügen ist die schriftliche Angabe der Gründe und die Beifügung von Belegen zwingend erforderlich. Die Gewährleistungspflicht der Firma AAC beschränkt sich zunächst nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Sollte die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung binnen angemessener Zeit fehlschlagen, steht es dem Geschäftskunden nach seiner Wahl frei, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Soweit der Hersteller einer Ware eine eigenständige Garantie abgibt, tritt diese neben die von der Firma AAC gewährten Gewährleistungsansprüche.

 

9.

 

Haftung

 

 

Die Firma AAC haftet

 

  • in voller Schadenshöhe bei eigenem groben Verschulden und dem ihrer leitenden Angestellten, außerdem
  • dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie
  • außerhalb solcher Pflichten dem Grund nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, die Firma AAC kann sich kraft Handelsbrauch davon freizeichnen
  • der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Der Geschäftskunde wird auf das Erfordernis einer konsequenten Datensicherung zur Vermeidung weitergehender Schäden hingewiesen.

 

10.

 

Datenschutz

 

 

Die Firma AAC versichert, dass im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes die anlässlich der Aufnahme der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten des Geschäftskunden ausschließlich für die notwendige Abwicklung der Bestellung erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt sowie für interne Marktforschungsstudien und Marketingmaßnahmen verwendet werden. Dem Geschäftskunden steht es jederzeit frei, seine Zustimmung hierzu durch entsprechende schriftliche Mitteilung an die Firma AAC zu widerrufen.

 

 

11.

  

Rechtswahl

  

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.

 

 

12.

  

Verschiedenes

  

12.1.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung besteht für den Geschäftskunden nur, soweit die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

12.2.

 

Rückgabe
Der Geschäftskunde kann Ware, die nicht beschädigt oder erkennbar gebraucht ist, ohne Angabe von Gründen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma AAC auf seine Kosten an diese zurücksenden. Die Gefahr der Versendung sowie dessen Nachweis liegt allein beim Geschäftskunden. Hat der Geschäftskunde die Ware ordnungsgemäß zurückgeschickt, wird der bereits entrichtete Kaufpreis unverzüglich zurückgezahlt. Bei Zahlungen ins Ausland werden die Überweisungskosten einbehalten.
Eine Zustimmung zur Rückgabe kann insbesondere bei folgenden Warengruppen nicht erteilt werden:

 

  • Software (soweit deren Versiegelung geöffnet oder sie online heruntergeladen wurden)
  • Waren, die speziell nach den Spezifikationen des Geschäftskunden angefertigt bzw. speziell für den Geschäftskunden bestellt wurden (z.B. Ersatzteilbestellung)
  • Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Halbleiter oder ähnliche Artikel

 

12.3.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand


Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Velbert .

 

12.4.

 

Salvatorische Klausel


Sofern einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sind oder zu einem späteren Zeitpunkt unwirksam oder nichtig werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Die Partein verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Regelung eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung unter Beachtung der Interessen der Parteien am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertrag eine nicht vorhersehbare Lücke enthält.