|
|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der AAC Kabelbearbeitungssysteme GmbH
(nachfolgend:
"AAC") für Rechtsgeschäfte bzw. laufende Geschäftsbeziehungen
mit Unternehmern (nachfolgend: "Geschäftskunden") Stand:
01.06.2001
|
|
1.
|
Allgemeines
|
|
1.1.
|
Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenseitigen
Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss
zwischen der Firma AAC und Unternehmern i.S.d. § 14 BGB,
nachfolgend "Geschäftskunden". Gem. § 14 Abs. 1 BGB ist
Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.
|
|
1.2.
|
Diese
AGB gelten auch für die laufenden, auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehungen
zwischen der Firma AAC und dem Geschäftskunden. Für die Erbringung
von Dienstleistungen gelten diese Bedingungen entsprechend.
|
|
1.3.
|
Die
Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser
Bedingungen. Entgegenstehenden Bedingungen des Geschäftskunden wird
ausdrücklich widersprochen.
|
|
1.4.
|
Verhandlungssprache
ist deutsch.
|
|
1.5.
|
Mündliche
Nebenabreden, Vertragsergänzungen und Änderungen, insbesondere
soweit sie diese Bedingungen abändern, haben nur Gültigkeit,
soweit sie von der Firma AAC schriftlich bestätigt werden.
|
|
2.
|
Geschäftskunden
der Firma AAC
|
|
|
Geschäftskunden
der Firma AAC sind ausschliesslich Unternehmer, die ihren Sitz und /
oder ihre Lieferanschrift in der Bundesrepublik Deutschland, einem
Mitgliedsstaat der europäischen Union oder der Schweiz haben.
Soweit versehentlich das Angebot eines Interessenten, der nicht
Unternehmer und/oder den Sitz oder die Lieferanschrift nicht in den
genannten Ländern hat, angenommen wird, ist die Firma AAC
berechtigt, in angemessener Frist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären;
Ansprüche auf Schadensersatz sind für den Interessenten insoweit
ausgeschlossen.
|
|
3.
|
Vertragsangebot
und Vertragsabschluss
|
|
|
Die
Angebote der Firma AAC sind freibleibend. Die Berichtigung von
Fehlern oder einer Unvollständigkeit bei den Produktangaben oder
bei den Preisen bleiben vorbehalten. Produktänderungen insbesondere
bei Anpassung an den technischen Fortschritt bleiben ebenfalls
vorbehalten. Anwendungstechnische Beratung wird nach bestem Wissen
aufgrund bestehender Erfahrungen gegeben. Alle Angaben und Auskünfte
über Eignung und Anwendung der Waren sind jedoch unverbindlich und
befreien den Geschäftskunden nicht von eigenen Prüfungen und
Versuchen. Der Kaufvertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch
die Firma AAC zustande. Der Geschäftskunde verzichtet auf den
Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Die Bestätigung
des Vertragsabschlusses erfolgt durch die Firma AAC entweder über
eine Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware.
|
|
4.
|
Verfügbarkeit
der Ware und höhere Gewalt
|
|
|
Sollte
die bestellte Ware nach Vertragsabschluss bei der Firma AAC nicht
mehr vorrätig sein oder aus rechtlichen Gründen nicht ausgeliefert
werden dürfen, kann die Firma AAC entweder eine in Qualität und
Preis gleichwertige Ware als Ersatz anbieten, liefern oder vom
Vertrag zurücktreten. Soweit der Geschäftskunde die
Ersatzlieferung nicht annimmt, kann er sie an die Firma AAC auf
deren Kosten zurücksenden. Bereits erhaltene Zahlungen wird die
Firma AAC umgehend nach Erhalt der abgelehnten Ersatzlieferung oder
nach Erklärung des Rücktrittes vom Vertrag dem Geschäftskunden
erstatten. Im Falle höherer Gewalt oder ähnlicher Ereignisse, wozu
insbesondere Materialmangel, Betriebsstörungen, Streiks,
Aussperrungen oder behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei den
Vorlieferanten der Firma AAC - sowie nicht rechtzeitige und nicht
richtige Selbstlieferungen gehören, ist die Firma AAC dazu
berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder
nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung
hinauszuschieben.
|
|
5.
|
Preise
und Zahlungsbedingungen
|
|
|
Die
auf der AAC-Homepage angegebenen Preise geben die (Netto-)
Marktpreise zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und
beinhalten keine Umsatzsteuer. Preisänderungen nach dem jeweiligen
Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Die Firma AAC wird den Geschäftskunden
unverzüglich über die gegenüber auf der Homepage angegebenen
Preiserhöhung informieren. Der Geschäftskunde kann das Angebot zu
dem höheren Preis annehmen. Seit dem 01.06.2001 werden die
Rechnungen auch auf Euro ausgestellt; es steht dem Geschäftskunden
jedoch bis zum 31.12.2001 weiterhin frei auch in DM zu bezahlen.
Rechnungen der Firma AAC sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum netto. Bei Bezahlung durch Wechsel oder Schecks gilt
die Zahlung erst nach Einlösung als geleistet. An Geschäftskunden,
mit denen die Firma AAC nicht in laufender Geschäftsverbindung
stehen, erfolgen die Lieferungen ausschließlich gegen Nachnahme.
Der Geschäftskunde kommt mit Überschreiten des vertraglichen
Zahlungstermins in Verzug. Ist kein Zahlungstermin vereinbart, kommt
der Geschäftskunde 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung
oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, es sei
denn der Geschäftskunde wird von der Firma AAC nach Eintritt der Fälligkeit
bereits zu einem früheren Zeitpunkt gemahnt. Bleibt der Geschäftskunde
mit einer Zahlung im Rückstand, kann die Firma AAC ohne weiteres
sofortige Bezahlung aller Kaufgegenstände verlangen.
|
|
6.
|
Lieferungen
und Kosten
|
|
|
Die
Lieferung erfolgt unversichert auf Kosten und Gefahr des Geschäftskunden
ab Laderampe, Erstversand. Etwaige Besonderheiten bei Versandart und
Versandweg gehen - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - ausschließlich
zu Lasten des Geschäftskunden. Auf Auftragsbestätigungen
angegebene Lieferzeiten werden stets nach bester Möglichkeit
eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Die Firma AAC ist zu
Teillieferungen und Teilberechnungen berechtigt. Die Rechte des
Geschäftskunden auf Rücktritt vom gesamten Vertrag oder auf
Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind durch die Möglichkeit zur
Teillieferung und Berechnung ausdrücklich nicht ausgeschlossen.
|
|
7.
|
Eigentumsvorbehalt
|
|
|
Bis
zur endgültigen und vollständigen Bezahlung der bestehenden und
zukünftig entstehenden Forderungen der Firma AAC aus der Geschäftsverbindung
mit dem Geschäftskunden bleiben die verkauften Waren Eigentum der
Firma AAC. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware der Firma AAC
entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Firma AAC
als Hersteller gilt (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Bleibt bei
einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter
deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Firma AAC Miteigentum
im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Ware. Der
Geschäftskunde ist befugt, die gekaufte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu benutzen, zu verwerten oder weiterzuverkaufen
und die abgetretene Forderung einzuziehen.
|
|
8.
|
Gewährleistung
|
|
|
Die
Rügefrist für offensichtliche Mängel beträgt 8 Tage. Erkennbare
Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zehn
Tagen nach Erhalt der Ware und verborgene Mängel innerhalb von zehn
Tagen nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Für alle Mängelrügen
ist die schriftliche Angabe der Gründe und die Beifügung von
Belegen zwingend erforderlich. Die Gewährleistungspflicht der Firma
AAC beschränkt sich zunächst nach deren Wahl auf Ersatzlieferung
oder Nachbesserung. Sollte die Ersatzlieferung oder die
Nachbesserung binnen angemessener Zeit fehlschlagen, steht es dem
Geschäftskunden nach seiner Wahl frei, Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu
verlangen. Soweit der Hersteller einer Ware eine eigenständige
Garantie abgibt, tritt diese neben die von der Firma AAC gewährten
Gewährleistungsansprüche.
|
|
9.
|
Haftung
|
|
|
Die
Firma AAC haftet
|
|
|
- in
voller Schadenshöhe bei eigenem groben Verschulden und dem
ihrer leitenden Angestellten, außerdem
- dem
Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten sowie
- außerhalb
solcher Pflichten dem Grund nach auch für grobes Verschulden
einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, die Firma AAC kann
sich kraft Handelsbrauch davon freizeichnen
- der
Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des
typischen vorhersehbaren Schadens. Der Geschäftskunde wird auf
das Erfordernis einer konsequenten Datensicherung zur Vermeidung
weitergehender Schäden hingewiesen.
|
|
10.
|
Datenschutz
|
|
|
Die
Firma AAC versichert, dass im Rahmen der Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes die anlässlich der Aufnahme der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten des Geschäftskunden ausschließlich für die
notwendige Abwicklung der Bestellung erhoben, bearbeitet,
gespeichert und genutzt sowie für interne Marktforschungsstudien
und Marketingmaßnahmen verwendet werden. Dem Geschäftskunden steht
es jederzeit frei, seine Zustimmung hierzu durch entsprechende
schriftliche Mitteilung an die Firma AAC zu widerrufen.
|
|
11.
|
Rechtswahl
|
|
|
Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens
über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 ist
ausgeschlossen.
|
|
12.
|
Verschiedenes
|
|
12.1.
|
Aufrechnungs-
und Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung besteht für den
Geschäftskunden nur, soweit die Forderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
|
|
12.2.
|
Rückgabe
Der Geschäftskunde kann Ware, die nicht beschädigt oder erkennbar
gebraucht ist, ohne Angabe von Gründen nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung der Firma AAC auf seine Kosten an diese zurücksenden.
Die Gefahr der Versendung sowie dessen Nachweis liegt allein beim
Geschäftskunden. Hat der Geschäftskunde die Ware ordnungsgemäß
zurückgeschickt, wird der bereits entrichtete Kaufpreis unverzüglich
zurückgezahlt. Bei Zahlungen ins Ausland werden die Überweisungskosten
einbehalten.
Eine Zustimmung zur Rückgabe kann insbesondere bei folgenden
Warengruppen nicht erteilt werden:
|
|
|
- Software
(soweit deren Versiegelung geöffnet oder sie online
heruntergeladen wurden)
- Waren,
die speziell nach den Spezifikationen des Geschäftskunden
angefertigt bzw. speziell für den Geschäftskunden bestellt
wurden (z.B. Ersatzteilbestellung)
- Batterien,
Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Halbleiter oder ähnliche Artikel
|
|
12.3.
|
Erfüllungsort
und ausschließlicher Gerichtsstand
Erfüllungsort
und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus
dem Vertragsverhältnis ist Velbert .
|
|
12.4.
|
Salvatorische
Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam oder nichtig sind oder zu einem späteren
Zeitpunkt unwirksam oder nichtig werden, so bleibt hierdurch die
Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Die Partein
verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Regelung eine Regelung
zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Regelung unter Beachtung der Interessen der Parteien am nächsten
kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertrag eine nicht
vorhersehbare Lücke enthält.
|